Sachausschuss Liturgie des Pfarrgemeinderates

Der Pfarrgemeinderat der Kath. Pfarrgemeinde „Zu den Heiligen Engeln“, Peine hat am 5. Februar 2015 im Rahmen seiner Konstituierung einen Liturgieausschuss als Sachausschuss eingerichtet, zu seinem Vorsitzenden wurde Diakon Helmut Zimmermann bestellt; der Ausschuss arbeitet auf Grundlage einer Geschäftsordnung.

Der Liturgieausschuss ist zuständig und entscheidungsbefugt für liturgische Angelegenheiten in der Pfarrgemeinde, soweit nicht

   -der priesterliche Auftrag eingeschränkt oder beeinträchtigt wird oder
   -der Kompetenzbereich des Pfarrgemeinderates berührt ist, und zwar insbesondere in Angelegenheiten
              -grundsätzlicher Pastoral in der Pfarrgemeinde,
-der Allgemeinen Gottesdienstordnung,
-der Gottesdienstordnung und –ausprägung zu Ostern (einschließlich der Karwoche), Fronleichnam, Pfingsten und Weihnachten und
-soweit Beschlüsse des Pfarrgemeinderates zu Regelungen geführt haben. Wohl aber kann der Liturgieausschuss Vorschläge in den Pfarrgemeinderat einbringen und durch begründeten Antrag Beschlüsse des Pfarrgemeinderates herbeiführen.

Der Liturgieausschuss soll die Liturgie in der Pfarrgemeinde weiterentwickeln, insbesondere in der Gestaltung und Organisation von Wortgottesdiensten, Andachten, Glaubensgesprächen und Wallfahrten. Er begleitet die Liturgischen Dienste (Lektoren, Kommunionhelfer, Küster, Ministranten) der Pfarrgemeinde, sorgt sich um ihre Weiterentwicklung und um Personalgewinnung, soweit nicht die Zuständigkeit des Kirchenvorstandes berührt ist. Der Liturgieausschuss unterstützt die Kirchenmusik, insbesondere bei der Etablierung von neuen Gesangbüchern und der Einführung neuer Kirchenlieder. Der Zuständigkeitsbereich für den Liturgieausschuss umfasst die gesamte Pfarrgemeinde. 

Mitglieder des Liturgieausschusses sind

   -der vom Pfarrgemeinderat in den Liturgieausschuss bestellte Vorsitzende, 
-der Pfarrer der Pfarrgemeinde,
-Vertreter der Kirchenmusik,
-Vertreter der Ministranten,
-Vertreter der übrigen liturgischen Dienste der Lektoren, Kommunionhelfer und  Küster und
-Dienste-ungebundene Gottesdienstbesucher.

Geschäftsordnung