Pfarrgemeinderat (PGR)

Ob es um die Gestaltung von Gottesdiensten, den Kontakt zur politischen Gemeinde oder die Zusammenarbeit mit dem Kindergarten geht – bei all diesen Themen ist der Pfarrgemeinderat gefragt. Der Pfarrgemeinderat ist das Gremium, in dem Gemeindemitglieder alle wesentlichen Fragen bearbeiten, die für die Gestaltung des Gemeindelebens von Bedeutung sind. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates vertreten die Interessen der Menschen in ihren verschiedenen Lebenssituationen. Deshalb ist es wichtig, dass aus vielen Bereichen Menschen im Pfarrgemeinderat mitwirken. Wählbar für den Pfarrgemeinderat ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.

(Quelle: "Aufkreuzen 2014", Bistum Hildesheim)