Kirchenvorstand (KV)
Der Kirchenvorstand ist für alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten in der Gemeinde zuständig. Er muss zustimmen, wenn der Glockenturm saniert, ein Grundstück verkauft oder ein Mitarbeiter eingestellt werden soll. Der Kirchenvorstand ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben. Seine Aufgaben sind im Kirchenvermögensverwaltungsgesetz festgelegt. Zu ihnen gehören die Feststellung des Haushaltsplans, die Prüfung der Jahresrechnung und die Führung eines Vermögensverzeichnisses. Wählbar für den Kirchenvorstand ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
(Quelle: "Aufkreuzen 2014", Bistum Hildesheim)
Vorstand
Vorsitzender
Pfarrer Hendrik Rust
Von-Ketteler-Platz 3
31228 Peine
Fon: +49 (0) 5171 79192-0
Stellv. Vorsitzender
Norbert Exner
Mitglieder
Andreas Bartsch
(Vertreter des PGR im KV)
Norbert Glöckel
Michael Handzik
Ingrid Hoffmann
Peter Kunz
Margarethe Kupper
Karolin Namuth
(Vertreterin des KV im PGR)
Gerhard Nolte
Rainer Teichmann
Dieter Wieder