Lektor

„Wort des lebendigen Gottes“

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Lektorendienst: Mehr als nur vorlesen

"Das Wort Gottes wuchs und breitete sich aus." (Apostelgeschichte 12.24)

Schon seit 150 n. Chr. finden wir bei Justin, dem Märtyrer Grundzüge der heutigen Liturgiefeier. Bereits damals waren Laien als Lektoren eingesetzt.

Worte, aus den man leben kann

Was Lektorinnen und Lektoren im Gottesdienst zu sagen haben, ist nicht irgend etwas. Es sind Worte, von denen zu leben viele Menschen behaupten.

Diese Worte machen lebendig, trösten, befreien: Heilsworte, die an das Heilshandeln Gottes erinnern.

Worte, die wie Feuer brennen

Das Wort verkünden und hören
Das Leben durch das Wort wandeln lassen

Die Herausforderung

Jedes Vorlesen im Gottesdienst wird so zur Verkündigung. Trotzdem sind die Worte und Geschichten der heiligen Schrift oft nicht leicht zu verstehen. Sie können erschrecken: Die vielen gewaltsamen Bilder und Geschichten besonders im Alten Testament fordern Widerspruch.
"Manches Wort brennt wie Feuer" (Jer. 23,29).

Einer der ältesten Dienste für Laien

Der Lektorendienst ist eine der ältesten Aufgaben, die von der Kirche an Laien übertragen werden.
Das römische Messbuch zur Verkündigung des Wortes: Wann immer in der Kirche die heilige Schrift gelesen wird, spricht Gott selbst zu seinem Volk. Daher sind die Lesungen des Wortes Gottes eines der wesentlichen Elemente der Liturgie und sind von allen mit Ehrfurcht aufzunehmen.
Das römische Messbuch zur Verkündigung durch Lektoren: Der Lektor und die Lektorin sind beauftragt, die Lesungen der Heiligen Schrift mit Ausnahme des Evangeliums vorzutragen. Sie können auch die einzelnen Bitten des Fürbittgebetes und den Psalm zwischen den Lesungen vortragen, falls kein Psalmsänger da ist.

Lektorendienst in Peine 

Viele  Frauen und Männer aus unserer Gemeinde haben sich in den Dienst für diese verantwortungsvolle Verkündigungsaufgabe nehmen lassen.
Sie finden sich regelmäßig zu Gedankenaustausch und Gesprächen über die heilige Schrift zusammen. Ihre jeweiligen Einsätze im Gottesdienst werden durch Dienstpläne geregelt.

Text: Ulrich Jaschek