Der Friedhof „Sankt Barbara auf Telgte“

in der Trägerschaft und der Verwaltung der katholischen Pfarrgemeinde „Zu den Heiligen Engeln“ in Peine

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Unser Friedhof ist ein Ort der Stille und Ruhe, zum Innehalten, Gedenken und Trauern. Ein Beratungszentrum - eine Begegnungsstätte für die Hinterbliebenen und Trauernden.

Natürlich dient unser Friedhof - Ruhestätte unserer Toten und den Hinterbliebenen - primär als Ort der Trauer. Darüber hinaus möchten wir aber unseren Friedhof so gestalten, dass er auch als Gegenpol in einer sonst so hektischen und auf Leistungsmaximierung ausgelegten Industriegesellschaft zur Einkehr und Besinnlichkeit dient. 
Sie sollten sich gern einmal die Zeit zu einem Spaziergang über unseren Friedhof nehmen und dabei abschalten und entspannen. Im stillen Dialog mit der Vergänglichkeit relativieren sich viele Sorgen des Alltags. 

Wissenswertes

Der alte Friedhof an der Vöhrumer Straße wurde im Jahr 1720 erbaut.
Der neue und jetzige Friedhof wurde auf einer Fläche von 22.209 qm im Jahr 1953 angelegt und verfügt über zwölf Grabfelder mit 2.518 Gräbern.

Die Friedhofskirche "St. Barbara" wurde 1960 geweiht. Sie steht über Gottesdienste und Messfeiern hinaus auch für Trauerfeiern zur Verfügung.

Aktuell werden   

  • Erdreihen- und Erdwahlgrabstätten,
  • pflegeleichte Erdreihen- und Erdwahlgrabstätten,
  • Urnenreihen- und Urnenwahlgrabstätten,
  • einheitlich gestaltete Erdreihen- und Urnenreihengrabstätten "unter dem grünen Rasen",
  • Baumbestattungsurnengrabstätten  sowie
  • Erdwahl- und Urnenwahlgrabstätten im Garten der Erinnerung

angeboten.

Unser Friedhof ist offen für alle Menschen christlichen Glaubens, sowie für Personen, die einer Religionsgemeinschaft nicht angehören.

Der Friedhof ist sehr gut mit dem Bus zu erreichen. Die Busse halten direkt vor dem Eingang an der Hannoverschen Heerstraße.

Einladend und freundlich, im Wechsel der Jahreszeiten, soll unser Telgter Friedhof sein !   

Wer ist wer ?

Und wo und wann kann ich wen und wann erreichen ?

Friedhofsverwaltung

Ansprechpartnerin für alle Friedhofsangelegenheiten

Petra Burgdorf

Kath. Pfarramt „Zu den Hl. Engeln“ 
Von-Ketteler-Platz 3
31224 Peine

Di + Do -- 9 bis 12 Uhr 
Telefon:  +49 (0) 5171 79192-16
Handy:    +49 (0) 176   55999376 
E-Mail:    Friedhofsverwaltung@kath-kirche-peine.de

Kassenwesen

Sabine Herrmann

Kath. Pfarramt „Zu den Hl. Engeln“ 
Von-Ketteler-Platz 3
31224 Peine

Di + Do -- 9 bis 12 Uhr 
Telefon:  +49 (0) 5171 79192-17

Friedhofsgärtner

Burkhard Boße

Kath. Friedhof
Vöhrumer Straße 5
31228 Peine (Telgte)

Handy:  0176 42700233

Friedhofsausschuss der Pfarrgemeinde

Friedhofsausschuss der Pfarrgemeinde

 

  • Herr Andreas Bartsch
  • Frau Petra Burgdorf
  • Frau Karolin Kühne
  • Herr Stefan Meier
  • Herr Helmut Zimmermann, Diakon

Dokumente

Folgende Dokumente stellen wir Ihnen Online zur Verfügung
(Bitte auf die nachfolgenden Texte klicken)

Wo liegt der Friedhof ?

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Schauen Sie dort unter "(6) Friedhofskirche "St. Barbara" und Kath. Friedhof".

 

Folgende Bestattungsmöglichkeiten gibt es auf unserem Friedhof

Grabanlagen „Garten der Erinnerung 1 + 2“

Grabanlagen - für Erdwahl- und Urnenwahlgrabstätten -, die wie ein kleiner Garten angelegt wurden. Zwei Grabanlagen wurden als Gartenanlage - bepflanzt mit Blumen und Dauergewächsen - angelegt.
Eine Grabanlage wurde mit Dauergewächsen - ohne Blumen - bepflanzt.
Im Anlagenteil der Erdwahlgrabstätten werden gravierte Grabplatten (mit Vorname, Name, Geburts- und Sterbejahr des Verstorbenen) auf den jeweiligen Grabstätten eingelassen. Diese Grabplatten werden einheitlich - in festgelegten Größen - nur über die Kirchengemeinde abgegeben.
Im Anlagenteil der Urnenwahlgrabstätten wird jeder Verstorbene auf einer Stele mit Vorname, Namen, Geburts- und Sterbejahr (auf einem kleinen Gravurschild) genannt. Die Gebühren für die Beschriftung der Grabplatten und der Stele hat der Nutzungsberechtigte zu tragen. Namenlose Bestattungen sind ausgeschlossen. Die Bepflanzung und Pflege der Anlagen findet dauerhaft durch das Friedhofspersonal statt. Die Grabanlagen sind vom Tag der Einweihung vollständig bepflanzt. Die Grabstellen (Einzel- und Doppelgrab / Erd- und Urnenbestattungen) in diesen abwechslungsreichen Grabanlagen werden zu festen Gebühren mit Dauergrabpflege ohne weitere Folgekosten angeboten. So werden die Hinterbliebenen entlastet und es ist sichergestellt, dass die eigene Grabstelle immer gepflegt wird. Das Ablegen von kleinen Pflanzschalen und Grabkerzen auf diesen Grabfeldern ist möglich. Die Grabstellen können bereits zu Lebzeiten vorreserviert werden. Das Nutzungsrecht beträgt für diese Erdwahlgrabstätten 25 Jahre und für die Urnenwahlgrabstätten 20 Jahre.    

 

Kinder-Grabanlagen mit „Sternen- und Herzgrabfeld“

In der Kindergrabanlage werden Grabstätten für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr in drei verschiedenen Grabfeldern für Erd- und Urnenbestattungen angeboten.

Das erste Grabfeld, das „Sternen-Grabfeld“, ist angelegt für Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt verstorben sind. Dieses Grabfeld ist Sternenförmig angelegt, komplett mit Blumen und kleinen Büschen bepflanzt und wird dauerhaft durch das Friedhofspersonal gepflegt. Für diese Kinder ist ein Erinnerungsstein - mit der Inschrift „Unsere Lieblinge“ - am  Grabfeld aufgestellt. Zusätzlich ist es möglich, als private Erinnerung eine gravierte Sternenplatte auf der Grabstelle zu hinterlegen.
Das zweite Grabfeld, das „Herz-Grabfeld“ ist herzförmig - als Gemeinschaftsanlage für Erd- und Urnen-Bestattungen - angelegt. Die Bepflanzung und Pflege wird dauerhaft durch das Friedhofspersonal durchgeführt. Die hier beigesetzten Kinder werden auf einer Stele mit Namen, Geburts- und Sterbejahr (auf einem Namensschild) genannt. Namenlose Bestattungen sind ausgeschlossen. Diese Grabanlage ist vom Tag der Einweihung vollständig bepflanzt und wird zu festen Gebühren mit Dauergrabpflege ohne weitere Folgekosten angeboten. Das dritte Grabfeld für Kinder-Erdwahl- und Urnenwahlgräber ist mit in die Kinder-Gesamtgrabanlage integriert. Die Bepflanzung und Pflege kann durch die Angehörigen durchgeführt, aber auch beauftragt werden. Hier bekommt jedes Kind einen kleinen Grabstein oder ein Grabsteinkissen. Namenlose Bestattungen sind ausgeschlossen. Auf allen Kinder-Grabfeldern ist das Ablegen von kleinen Pflanzschalen und Grabkerzen möglich. Das Nutzungsrecht und die Ruhezeit betragen auf allen Grabfeldern für alle Grabstätten 20 Jahre.    

 

Baumbestattungs-Grabanlagen

Grabanlagen für Urnen-Bestattungen unter verschieden Bäumen. Die Beisetzung der biologisch abbaubaren Urnen findet im Bereich der Baumwurzel auf extra angelegten und gekennzeichneten Grabfeldern rund um den jeweiligen Baum statt. Die hier beigesetzten Verstorbenen werden auf einer Stele mit Vorname, Name, Geburts- und Sterbejahr (auf einem kleinen Gravurschild) genannt. Auch individuell gestaltete Grabplatten sind unter bestimmten Bäumen möglich. Namenlose Bestattungen sind ausgeschlossen. Die Baumpflege und Pflege der Anlagen findet dauerhaft durch das Friedhofspersonal statt. Bei der Dauer der Ruhezeit kann zwischen 20, 30 und 40 Jahren gewählt werden. Das Ablegen von kleinen Pflanzschalen und Grabkerzen auf diesen Grabfeldern ist möglich. Diese Grabstellen werden zu festen Preisen, ohne weitere Folgekosten angeboten. Eine Vorreservierung bereits zu Lebzeiten ist möglich. 

Urnenwahl-Grabanlagen 

  • Grabstätten für Urnenbeisetzungen, die in besonderen Grabfeldern angeboten werden.
  • Es sind Urnen-Einzel- und Doppelbelegung möglich.
  • Die Urnenwahlgrabstätten sind einheitlich in der Grabstätten-Größe von 0,80 m x 0,40 m angelegt.
  • Diese Urnengrabstätten müssen mit Grabeinfassungen sowie einer Ganz- oder Halbgrabplatte angelegt werden.
  • Namenlose Bestattungen sind ausgeschlossen.
  • Eine Teilbepflanzung mit Blumen oder eine Dauerbepflanzungen ist möglich.
  • Das Nutzungsrecht und die Ruhezeit betragen bei diesen Urnen-Grabfeldern für alle Grabstätten 20 Jahre.
  • Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.
  • Eine Vorreservierung bereits zu Lebzeiten ist ebenfalls möglich.

Erdreihengrabstätten

(Einheitlich gestaltet – grüner Rasen)
Ruhezeit: 25 Jahre

  • Sarg-Grabstätten unter dem grünen Rasen. Namen-Beschriftung in einer Stele.
  • Das Schmücken dieser Grabstätten oder das Aufstellen eines Grabsteins ist nicht möglich.
  • Die Rasenfläche wird durch das Friedhofspersonal gepflegt.
  • Individualisierte Grabplatten mit Namen, sowie Geburts- und Sterbejahr können auf Wunsch erworben werden (nähere Infos bitte bei der Friedhofsverwaltung erfragen).
  • Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Erdwahlgrabstätten

Ruhezeit: 25 Jahre

  • Bei einer Sarg-Wahlgrabstätte haben Sie die Möglichkeit, eine freie Grabstätte auf dem Friedhof auszuwählen.
  • Sarg-Wahlgräber können Sie als Einzel- oder Mehrfachwahlgräber erwerben. Auf Mehrfachwahlgrabstätten sind mehrere Sargbestattungen (je nach Anzahl der Grabstätten) möglich.
  • Diese Gräber werden daher auch Familiengräber genannt.
  • Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.

Pflegeleichte Erdwahlgrabstätten

Ruhezeit: 25 Jahre

  • Bei einer pflegeleichten Sarg-Grabstätte haben Sie die Möglichkeit, eine freie Grabstätte in den pflegeleichten Abschnitten auf dem Friedhof „auszuwählen“.
  • Es muss ein Grabstein aufgestellt werden.
  • Vor dem Grabstein kann eine Fläche von der Größe 0,50x1,00m (Einzelgrab) sowie 0,50x2,00m (Doppelgrab) bepflanzt werden.
  • Auf der Restfläche der Grabstätte wird vom Friedhofspersonal Rasen eingesät und gepflegt.
  • Pflegeleichte Sarg-Wahlstätten können Sie als Einzel- oder Doppelgrabstätten erwerben.
  • Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.

Urnenreihengrabstätten

(Einheitlich gestaltet – grüner Rasen)
Ruhezeit: 20 Jahre

  • Urnen-Grabstätten unter dem grünen Rasen. Namen-Beschriftung in einer Stele.
  • Das Schmücken dieser Grabstätten oder das Aufstellen eines Grabsteins ist nicht möglich.
  • Die Rasenfläche wird durch das Friedhofspersonal gepflegt.
  • Individualisierte Grabplatten mit Namen, sowie Geburts- und Sterbejahr können auf Wunsch erworben werden (nähere Infos bitte bei der Friedhofsverwaltung erfragen).
  • Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.

Urnenwahlgrabstätten

Vierer-Wahlgrabstätte
Ruhezeit: 20 Jahre

  • Bei dieser Urnen-Wahlgrabstätte haben Sie die Möglichkeit, eine freie Grabstätte im Urnenabschnitt auf dem Friedhof „auszuwählen“.
  • Urnen Wahlgräber bestehen aus mehreren Grabstellen.
  • Es sind bis zu vier Bestattungen möglich.
  • Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist möglich.

Verantwortlich: Der Friedhofsausschuss der Kath. Pfarrgemeinde "Zu den heiligen Engeln", Peine